(KV-Handelsangestellte) Der Leiter einer Spielwarenabteilung eines Kaufhauses, der in dieser Abteilung mit Ausnahme der Vorweihnachtszeit allein tätig ist und dem in der Vorweihnachtszeit eine Reihe von Hilfskräften unterstehen, ist als "Abteilungserster" tätig und damit seine Tätigkeit jener eines Ersten Verkäufers gleichzuhalten. Seine Einstufung in Beschäftigungsgruppe 3 des KV für Handelsangestellte ist daher richtig. ASG Wien 17 Cga 216/93 w v. 24.11.1995, Berufung erhoben.