(HBG § 18 Abs 6) Wenn ein Hausbesorger ohne Verständigung der Hausverwaltung heimlich einen Urlaub nimmt und auch in der Folge seine Abwesenheit durch wahrheitswidrige Behauptungen zu verdecken versucht, hat dieses Verhalten die Vertrauensbasis für weitere ordnungsgemäße Zusammenarbeit zum Arbeitgeber entzogen und berechtigt zur Entlassung. OLG Wien 8 Ra 158/95 v. 12.01.1996.