Bei Lohnsteuerprüfungen wurde festgestellt, daß Bank- und Kreditinstitute auf Grund von Betriebsvereinbarungen, die innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer gelten, unter dem Titel "Verbesserungsvorschläge" Prämien steuerbegünstigt nach § 67 Abs 7 EStG 1988 ausbezahlen. Folgende "Verbesserungsvorschläge" werden demnach (jährlich) eingebracht und auch prämiert: