(ASVG § 153 Abs 1) Wenn es am Tatbestandsmerkmal der medizinischen Notwendigkeit einer konservierenden Zahnbehandlung durch Kunststoff- oder Goldfüllungen an Stelle von Amalgamfüllungen fehlt, ist ein Anspruch auf Pflichtleistung durch Gewährung von Kunststoff- oder Goldfüllungen nicht gegeben. LG Salzburg 17 Cgs 43/94 v. 16.12.1994. (ZAS Jud. 1/1996)