(KV-Bau) Der Standard einer "geschlossenen Wohnsiedlung" als Basis gegenüber einer höher gelegenen Baustelle, von der aus die für eine Höhenzulage anspruchsbegründende Höhenlage zu ermitteln ist, muß keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, wenn die Baustelle von dieser Wohnsiedlung mittels Kfz auf einer 3 km langen Straße erreichbar ist.
OGH 8 Ob A 315, 316/95 v. 18.01.1996