Im Ministerrat v. 29. 5. 1996 wurde die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes verabschiedet, mit der eine Neuregelung der Arbeit in Backwaren-Erzeugungsbetrieben und Änderungen im KJBG sowie im ARG beschlossen wurden; Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.