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Rückersatz von Karenzurlaubsgeld bei Erbringung der Arbeitsleistung durch Dritte

SozialversicherungARD 4748/8/96 Heft 4748 v. 4.6.1996

(AlVG § 12 Abs 3, § 25) Einer Hausbesorgerin mit Entgeltanspruch und Dienstwohnung steht auch dann kein Karenzurlaubsgeld zu, wenn die Hausbesorgerarbeiten von ihrer Mutter verrichtet werden; sie ist zum Rückersatz auch dann verpflichtet, wenn sie infolge psychischer Belastungen und Sprachunkenntnis beim Ausfüllen des Antragsformblattes die Frage nach einer Beschäftigung verneint hat.

VwGH 94/08/0030 v. 17.10.1995

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