(ABGB § 863, GewO § 82a) Nach Verständigung des Arbeitgebers von einer Gesundheitsbeeinträchtigung des Arbeitnehmers kann dieser von einem ungerechtfertigten Austritt des Arbeitnehmers auch dann nicht ausgehen, wenn der Arbeitnehmer einem Schreiben des Arbeitgebers, in dem dieser um Nachweis des Grundes der Gesundheitsbeeinträchtigung ersucht, nicht fristgerecht nachkommt.
OGH 8 Ob A 291/95 v. 18.01.1996