(EStG § 3 Abs 2) Bezüge, die für das gesamte Kalenderjahr ausbezahlt werden, sind in die Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG nicht einzubeziehen. Ganzjährige Bezüge sind im Feld "Einkünfte ohne Umrechnung" in der Maske "Besondere Bescheidgrundlagen" des Veranlagungsverfahrens natürlicher Personen im AIS-DB 2 (bzw. unter KZ 430 des Eingabebogens) einzugeben. (BMF Lohnsteuerprotokoll 1996)