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Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4746/46/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

BMF Lohnsteuerprotokoll ..

Nach dem StruktAnpG 1996 dürfen gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen Berufstätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG angeführten Betrag übersteigen, nicht abgezogen werden.

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