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Keine außervertragliche Zahnbehandlung in Ambulatorien

SozialversicherungARD 4746/41/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(ASVG § 153 Abs 3) Leistungen im Rahmen einer Zahnbehandlung (Zahnersatz), die nicht im Gesamtvertrag mit den Zahnbehandlern als Leistung geregelt sind, dürfen in den Zahnambulatorien nicht erbracht werden.

OGH 10 Ob S 186/95 v. 17.10.1995

Der unentbehrliche Zahnersatz ist zwar als Pflichtleistung, aber nur nach Maßgabe der Satzung zu leisten, die das "Nähere" bestimmt (§ 153 Abs 2 ASVG).

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