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ArbVG § 105 Abs 4

Betriebswichtige GesetzeARD 4746/24/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(ArbVG § 105 Abs 4) Dem Revisionsrekurs gegen den Beschluß des OLG Wien 10 Ra 87/95 v. 13. 10. 1995 = ARD 4703/17/95, betreffend Beginn des Laufes der Kündigungsanfechtungsfrist für den Arbeitnehmer, wurde keine Folge gegeben. OGH 9 Ob A 2/96 v. 14.02.1996.

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