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ABGB § 879

BetriebswichtigesARD 4746/15/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(ABGB § 879, BPG Art V Abs 4) Der Verlust einer vor Inkrafttreten des BPG erworbenen Anwartschaft auf Betriebspension bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses ist nicht sittenwidrig. OLG Wien 10 Ra 152/95 v. 26.02.1996, in Bestätigung von ASG Wien 29 Cga 256/94 t v. 9. 6. 1995 = ARD 4726/5/96.

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