2. Änderung der Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE) hinsichtlich Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten bei Erhebung von Rechtsmitteln, die nicht zu bewilligen ist, wenn die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint (§ 212a Abs 2 lit a BAO). Erlaß des BMF 05 2202/1-IV/5/96 v. 24.04.1996; AÖFV 1996/78, 39. Stück, ausgegeben am 17. 5. 1996.