Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten - Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik, Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (BGBl 1993/100) - einer eigenen Bundesministerin übertragen wird. BGBl 1996/218, 71. Stück, ausgegeben am 9. 5. 1996.