BMF Lohnsteuerprotokoll ..
(EStG § 68 Abs 2) Die mit 1. 6. 1996 in Kraft tretende Neuregelung in § 68 Abs 2 EStG, wonach die Begünstigung für fünf Überstunden mit S 590,- limitiert wird, ist für Überstunden, die im Monat Mai geleistet wurden, aber bis spätestens am 15. Juli ausbezahlt werden, nicht anzuwenden.