(AlVG § 12 Abs 6 lit a, ASVG § 5 Abs 2) Arbeitslosengeld kann auch dann zustehen, wenn ein Dienstverhältnis mit Vollbeschäftigung durch Änderungskündigung in ein solches mit nur geringfügiger Beschäftigung umgewandelt wird.
VwGH 95/08/0029 v. 05.09.1995