vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZPO § 502 Abs 1, ASGG § 67, § 86

ArbeitsrechtARD 4745/31/96 Heft 4745 v. 21.5.1996

(ZPO § 502 Abs 1, ASGG § 67, § 86) Stützt ein Arbeitnehmer in seiner Klage gegen den Insolvenz-Ausfallgeldfonds seinen bisher nur schlicht als Trennungsgeld bezeichneten Anspruch in der Folge auf vertraglich vereinbartes Trennungsgeld (zwecks Abgeltung von Überstunden), macht er einen anderen Rechtsgrund, nämlich vertraglich vereinbarte Überstundenpauschalierung, geltend. Liegt darüber bisher weder eine Äußerung des Masseverwalters noch ein Bescheid des Bundessozialamts vor, ist die Klage unzulässig und daher zurückzuweisen. OGH 8 Ob S 41, 1016/95 v. 30.11.1995.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte