BMF 11 0502/33-Pr.2/96 v. 29.03.1996
1. Umsatzsteuer
Nach dem Erlaß BMF 09 0402/2-IV/9/94 v. 16. 6. 1994, AÖFV 1994/287, ARD 4583/1/94, liegen nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse (echte Zuschüsse) vor, wenn Zahlungen nicht auf Grund eines Leistungsaustausches erfolgen oder nicht in Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz stehen.