(AngG § 8 Abs. 1, UrlG § 6) Eine Provisionsvereinbarung, wonach für Zeiten der Nichtanwesenheit am Arbeitsplatz neben einem kollektivvertraglichen fixen Entgelt Provisionen nicht gebühren, ist nicht sittenwidrig und daher zulässig und rechtswirksam, so daß Ansprüche auf Entgeltfortzahlung aus dem Rechtsgrund der Provisionen für Zeiten des Krankenstandes, des Urlaubs und der Pflegefreistellung nicht zustehen. OLG Wien 8 Ra 157/95 v. 21.12.1995, Revision unzulässig.