Zentral-Arbeitsinspektorat/BMAS 61.750/8-3/96
Das ASchG, BGBl 1994/450, sieht für die Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen und für das Inkrafttreten der Evaluierungsverpflichtung Schlüsselzahlen vor. Diese Regelungen stellen auf die Arbeitnehmerzahl ab. Grundlage für die Berechnung der Arbeitnehmerzahl ist die Arbeitsstätte.