(UStG § 2) Gemeinschaften von Wohnungseigentümern kommt (nur und insoweit) umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft zu, wenn diese nach außen hin im eigenen Namen zur Erzielung von Einnahmen auftreten. Im übrigen schließt die Unternehmereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Unternehmereigenschaft der einzelnen Wohnungseigentümer hinsichtlich einer allfälligen Vermietungstätigkeit nicht aus. VwGH 94/13/0146 v. 15.11.1995. (Bescheid aufgehoben)