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FinStrG § 21 Abs 3, StGB § 31

Lohnsteuer und AbgabenARD 4743/20/96 Heft 4743 v. 10.5.1996

(FinStrG § 21 Abs 3, StGB § 31) Wegen des beim Zusammentreffen von Finanzvergehen mit gerichtlich strafbaren Handlungen anderer Art geltenden Kumulierungsgrundsatzes (§ 22 Abs 1 FinStrG) ist eine wechselseitige Bedachtnahme bei der Strafbemessung ausgeschlossen. OGH 14 Os 108, 109/95 v. 08.08.1995.

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