(EStG § 25, § 16 Abs 2) Der Erlös aus einer strafbaren Handlung (aus der Einreichung von gestohlenen Travellerschecks) durch den Filialleiter einer Bank ist im Jahr der Einlösung steuerpflichtig, auch wenn er in der Folge beschlagnahmt wird. VwGH 95/15/0080 v. 04.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)