(EStG § 16 Abs 1) Auch von einem katholischen Pfarrer und Religionslehrer geleistete Kirchenbeiträge können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. VwGH 94/15/0202, VwGH 94/15/0199 und VwGH 94/15/0201 v. 25.10.1995. (Beschwerden abgewiesen)
(EStG § 16 Abs 1) Auch von einem katholischen Pfarrer und Religionslehrer geleistete Kirchenbeiträge können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. VwGH 94/15/0202, VwGH 94/15/0199 und VwGH 94/15/0201 v. 25.10.1995. (Beschwerden abgewiesen)