(BAO § 236) Besteht Existenzgefährdung eines Abgabenschuldners angesichts eines Gesamtschuldenstandes von ca. S 146 Mio. unabhängig davon, ob das Finanzamt Abgabenschuldigkeiten nachsieht, kommt Abgabennachsicht nicht in Frage, weil diese keine Sanierung des Abgabepflichtigen bewirken könnte. VwGH 93/15/0131 v. 04.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)