(BAO §§ 114 f.) Der Grundsatz von Treu und Glauben kommt nur dort zur Anwendung, wo das Legalitätsprinzip dem nicht entgegensteht. VwGH 93/15/0119 v. 25.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(BAO §§ 114 f.) Der Grundsatz von Treu und Glauben kommt nur dort zur Anwendung, wo das Legalitätsprinzip dem nicht entgegensteht. VwGH 93/15/0119 v. 25.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)