(BAO § 9) Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, daß sämtliche Kunden eines Speditionsunternehmens zwei Jahre hindurch den Rechnungsbetrag vermindert um die darin enthaltene Umsatzsteuer entrichtet hätten; wird auch nicht einmal behauptet, daß dem Geschäftsführer des Unternehmens die für die Abgabenentrichtung notwendigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestanden wären, haftet er für die nicht abgeführte Umsatzsteuer. VwGH 93/13/0224 v. 15.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)