Erlaß der FLD f. OÖ 148/2 8/Nw-1996 v. 13.03.1996
Nach Rücksprache mit dem BMJF und unter Berücksichtigung eines Folders der Wirtschaftskammern Österreichs, der u.a. eine Information des BMF enthält, wird folgende Rechtsansicht bezüglich der Anwendung der unterschiedlichen Beitragssätze des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2) mitgeteilt: