Das Strukturanpassungsgesetz 1996 enthält auf lohnsteuerrechtlichem Gebiet zwei wesentliche Änderungen, die erstmals bei der Lohnverrechnung für den Monat Juni 1996 zu beachten sind:
1. Berücksichtigung von Freibeträgen:
Freibeträge auf Grund von Mitteilungen, die der Arbeitnehmer für das Jahr 1996 vorgelegt hat, dürfen nur in den Monaten Jänner bis Mai 1996 berücksichtigt werden.