(EStG § 18 Abs 6, BAO § 184) Ist eine griffweise Zuschätzung in nicht unbedeutendem Ausmaß durch die Abgabenbehörde zur Ermittlung des Betriebsergebnisses notwendig, ist ein Verlustvortrag ausgeschlossen. VwGH 92/14/0031 v. 12.12.1995. (Beschwerde abgewiesen)