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StruktVG § 8 Abs 1 lit d

Lohnsteuer und AbgabenARD 4740/12/96 Heft 4740 v. 26.4.1996

(StruktVG § 8 Abs 1 lit d) Sind bei Verschmelzung einer aufnehmenden Kapitalgesellschaft mit einer GmbH Verluste bereits vor - hinsichtlich des Verschmelzungsverlustes bestenfalls (unter Außerachtlassung der gedanklichen Sekunde zwischen Verschmelzung und Einbringung) gleichzeitig mit - der Bildung der Einbringungsrücklage entstanden, kann vom Standpunkt der die Einbringungsrücklage bildenden (übernehmenden) Kapitalgesellschaft nicht von zukünftigen, sondern nur von bereits bestehenden Verlusten gesprochen werden. VwGH 91/14/0202 v. 19.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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