(EStG § 4 Abs. 4) Darlehensschuldzinsen für die Aufnahme eines Darlehens zur Herstellung eines gemischt privat und betrieblich genutzten Gebäudes sind auch dann nur dem betrieblichen Nutzungsanteil entsprechend als Betriebsausgaben absetzbar, wenn der Kredit die Kosten für den betrieblichen Anteil nur geringfügig überschreitet.
VwGH 93/15/0130 v. 04.10.1995