(MSchG § 10a) Auch Auftragsspitzen in einem Betrieb mit Produktionsschwankungen rechtfertigen den Abschluß befristeter Dienstverhältnisse mit weiblichen Arbeitnehmern und beenden ihre Dienstverhältnisse auch im Falle einer vorliegenden Schwangerschaft.
OGH 8 Ob A 288/95 v. 18.01.1996