Gesetzwerdung durch Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten
Die Aufgabe der Schlechtwetterentschädigung wird vom Arbeitsmarktservice an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) mit 1. 5. 1996 übergehen.
Gesetzwerdung durch Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten
Die Aufgabe der Schlechtwetterentschädigung wird vom Arbeitsmarktservice an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) mit 1. 5. 1996 übergehen.