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Änderung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 durch Art 28 StruktAnpG 1996

Betriebswichtige GesetzeARD 4740/3/96 Heft 4740 v. 26.4.1996

Gesetzwerdung durch Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten

Die Aufgabe der Schlechtwetterentschädigung wird vom Arbeitsmarktservice an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) mit 1. 5. 1996 übergehen.

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