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Frist zur Abgabe der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerpflichtveranlagung (L 1) für 1995

Lohnsteuer und AbgabenARD 4739/24/96 Heft 4739 v. 23.4.1996

BMF 02 2310/7-IV/2/96 v. 09.04.1996

Mit Erlaß des BMF 02 0051/1-IV/2/96 v. 20. 2. 1996 wurde u.a. die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 1995 (Formular E 1) für Arbeitnehmer, die neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere veranlagungspflichtige Einkünfte haben, bis 15. 5. 1996 verlängert.

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