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Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

Betriebswichtige GesetzeARD 4739/12/96 Heft 4739 v. 23.4.1996

Aus dem Entwurf einer Evaluierungsverordnung BMAS 66.501/16-3/95 v. .. (siehe schon ARD 4660/7/95 und ARD 4733/96 ff.)

Den Volltext des Verordnungsentwurfs finden Sie im Internet unter www.ard.co.at/ard/ in der Rubrik "Arbeitsrecht".

1. Auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (siehe ARD 4738/1/96) ist zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zur Gefahrenverhütung notwendig sind. Diese Prüfung erfolgt durch jene Personen, die die Evaluierung durchführen (siehe ARD 4735/2/96). Sie haben dem Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung vorzuschlagen.

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