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Aufrechnung von Abgabenschulden mit Werklohn

RUBRIKARD 4738/23/96 Heft 4738 v. 19.4.1996

(ABGB § 1151, § 1438, BAO § 216) Mit einem zedierten Werklohn aufrechenbare Abgabenschulden eines Unternehmers müssen vor dem Zeitpunkt der Verständigung des Bestellers des Werkes von der Abtretung des Werklohns entstanden sein, um wirksam eine Aufrechnung vornehmen zu können.

VwGH 95/13/0126 v. 18.10.1995

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