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Nachkauf von Versicherungszeiten

SozialversicherungARD 4738/19/96 Heft 4738 v. 19.4.1996

(ASVG § 227 Abs. 2) Der Nachkauf von Versicherungszeiten muß nicht zu einer höheren Pensionsleistung führen.

BMAS 21.891/22-2/96 v. 14.03.1996

Die unterste Einheit für den Nachkauf bildet ein Versicherungsmonat; der Einkauf eines Monats könnte in Hinblick auf die geringfügigen Auswirkungen einer solchen Maßnahme in manchen Fällen innerhalb von drei Jahren Pensionsbezug durch die höhere Pensionsleistung ausgeglichen werden.

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