vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückzahlung von Ausbildungskosten von Minderjährigen

ArbeitsrechtARD 4735/11/96 Heft 4735 v. 5.4.1996

(ABGB § 154, § 865) Ein Minderjähriger kann sich ohne pflegschaftsbehördliche Genehmigung nicht zur Rückzahlung von Ausbildungskosten verpflichten.

OGH 8 Ob A 1207/95 v. 13.07.1995

Die Verpflichtung eines Minderjährigen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Selbstkündigung innerhalb bestimmter Zeit ist ein Geschäft im Sinne des § 154 Abs. 3 ABGB, das - weil nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörig - der gerichtlichen Genehmigung bedarf, insbesondere wenn die Höhe der rückzuzahlenden Beträge bei Eingehen der Verpflichtung völlig unbekannt gewesen ist. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen genügt nicht. Mangels pflegschaftsbehördlicher Genehmigung ist diese Rückzahlungsverpflichtung daher gemäß § 865 ABGB ungültig. Daß die Rückzahlungsverpflichtung im anzuwendenden Kollektivvertrag (hier: § 21 KV für die Angestellten der Raiffeisenkassen) vorgesehen ist, ändert nichts am Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte