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Festsetzung eines Trinkgeldpauschales

Betriebswichtige GesetzeARD 4735/6/96 Heft 4735 v. 5.4.1996

Festsetzung eines Trinkgeldpauschales für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure gemäß § 44 Abs. 3 ASVG ab 1. 5. 1996 für das Burgenland durch die Gebietskrankenkasse entsprechend den Sätzen für NÖ (siehe ARD 4705/23/95). Amtl. Verlautbarung Nr. 50/1996. (SoSi 1996/293, Heft 3)

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