(Wr. VergnStG § 13) Auch der Verkäufer eines Spielapparats, der diesen mit Eigentumsvorbehalt veräußert hat, ist dafür vergnügungssteuerpflichtig. VwGH 93/17/0461 v. 23.06.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(Wr. VergnStG § 13) Auch der Verkäufer eines Spielapparats, der diesen mit Eigentumsvorbehalt veräußert hat, ist dafür vergnügungssteuerpflichtig. VwGH 93/17/0461 v. 23.06.1995. (Beschwerde abgewiesen)