(EStG § 34) Aufwendungen eines erkrankten Steuerpflichtigen für medizinische Fachliteratur sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Literatur dazu dient, die Entscheidung für eine bestimmte Therapie oder für die Behandlung durch einen bestimmten Arzt zu treffen. Bundesfinanzhof/BRD III R 106/93 v. 24.10.1995. (Betriebs-Berater 1996/463, Heft 9)