(BEinstG § 8) Ein behinderter Geschäftsführer einer GmbH unterliegt dem Kündigungsschutz des BEinstG, wenn mit ihm ein Anstellungsvertrag geschlossen wurde und er auf Gesellschafterweisungen keinen Einfluß nehmen kann.
OLG Wien 9 Ra 79/95 v. 22.09.1995, Revision unzulässig