(AlVG § 12) Die bloße Beendigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers allein vermag das arbeitslosenversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis nicht zu beenden, so daß kein Arbeitslosengeld zusteht.
VwGH 93/08/0138 v. 30.05.1995