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Anrechnung von Einkommen bei bloß teilweiser Einbringlichkeit von Unterhaltsansprüchen

SozialversicherungARD 4732/17/96 Heft 4732 v. 26.3.1996

(ASVG § 294 Abs. 3, § 292 Abs. 3) Bei teilweiser Einbringlichkeit einer Unterhaltsforderung sind 12,5% des Nettoeinkommens des geschiedenen Ehepartners dem Nettoeinkommen eines Ausgleichszulagenbeziehers zuzurechnen, auch wenn dem Ausgleichszulagenbezieher tatsächlich kein Unterhalt zufließt.

OGH 10 Ob S 205/94 v. 19.12.1995

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