vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung von Karenzurlaubsgeld und Sondernotstandshilfe bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch Anspruchslohn

SozialversicherungARD 4731/19/96 Heft 4731 v. 22.3.1996

(AlVG § 25, § 39, § 26 Abs. 4) Wird bei einer Karenzurlaubsgeld- bzw. Sondernotstandshilfebezieherin, die in einem Dienstverhältnis steht, nachträglich lediglich die Vollversicherungspflicht wegen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch ihren Anspruchslohn festgestellt, kann aus diesem Grund eine Rückforderung dieser Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung dennoch rechtswidrig sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte