vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verweisung von Juristen

SozialversicherungARD 4730/27/96 Heft 4730 v. 19.3.1996

(ASVG § 273 Abs. 1) Ein Jurist, dessen Kommunikation mit Vorgesetzten und Kollegen nicht beeinträchtigt ist, kann innerhalb seiner Berufsgruppe auf entsprechende andere Juristenberufe verwiesen werden.

OGH 10 Ob S 249/95 v. 28.11.1995

Das Fehlen von Dienstprüfungen stellt keine Beeinträchtigung des körperlichen oder geistigen Zustandes im Sinne des § 273 Abs. 1 ASVG dar. Für die Verweisbarkeit auf den Arbeitsmarkt reicht es aus, wenn es in Österreich mehr als 100 (möglicherweise auch derzeit besetzte) Arbeitsplätze gibt. Sollte der Jurist keinen geeigneten freien Arbeitsplatz finden, läge Arbeitslosigkeit, aber nicht Berufsunfähigkeit vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte