vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z. 2

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4730/9/96 Heft 4730 v. 19.3.1996

(AngG § 27 Z. 2) Ein nach Jugoslawien entsendeter Arbeitnehmer, der dort, weil er Alkohol als Lenker eines Pkw getrunken und mitgeführt hat, gegen ein islamisches Gesetz verstoßen hat und daher von den islamischen Behörden inhaftiert wurde, setzt nach der Entsendungsvereinbarung einen Entlassungsgrund. Unter diesen Voraussetzungen kommt eine Weiterbeschäftigung nicht in Frage. ASG Wien 4 Cga 221/93 k v. 29.06.1993, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!