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ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4730/1/96 Heft 4730 v. 19.3.1996

(ABGB § 863, AngG § 27) Das Versperren des Lokals durch den Arbeitgeber (Austauschen der Schlösser) kann ein Arbeitnehmer nicht als vorzeitige Auflösung werten. ASG Wien 9 Cga 245/93 a v. 31.03.1995, Berufung erhoben.

Anm.: bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 163/95 v. 25. 3. 1996 = ARD 4755/1/96

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